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Pressesprecherin:
Erste Staatsanwältin Diers
Vertreter:
Staatsanwalt Dr. Haselwander
Weiterer Vertreter:
Erster Staatsanwalt Dr. Blozik
Kontakt: 07751 - 881 - 0
Datum: 15.08.2024
Kurzbeschreibung: Anklageerhebung im Vermissten-Fall aus Rickenbach wegen Totschlags
Kurzbeschreibung:
Datum: 28.06.2024
Kurzbeschreibung: Verdacht des versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil eines Polizeibeamten – Anklageerhebung
Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat nach Abschluss der Ermittlungen nunmehr Anklage zum Landgericht Waldshut-Tiengen u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags erhoben.
Konkret wird dem 28-jährigen Angeschuldigten zur Last gelegt, am 21.03.2024 gegen 09:00 Uhr in einer westlichen Nachbargemeinde der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen auf der rückwärtigen Terrasse eines Wohngebäudes einen Polizeibeamten einer Spezialeinheit mit einem 9 cm langen Messer im Gesichts-/ Halsbereich angegriffen zu haben, wobei der Angeschuldigte eine tödliche Verletzung des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Geschädigte habe trotz getragener Schutzausrüstung aufgrund des Angriffs Schnittverletzungen im Gesichts- und Schulterbereich erlitten.
Trotz dieser Verletzung sei es dem Beamten gelungen, sich gegen den Angriff zur Wehr zu setzen. Im Rahmen der Abwehr sei der Angeschuldigte durch ein Glaselement mehrere Meter in die Tiefe gestürzt und habe sich dabei Verletzungen im Kopf- und Rückenbereich zugezogen.
Die Einsatzkräfte der Polizei waren zur Vollstreckung eines wieder in Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehls gegen den Angeschuldigten in einem anderen Strafverfahren vor Ort. Nach den durchgeführten Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Angeschuldigte beabsichtigte, sich der Festnahme durch Flucht über den rückwärtigen Gebäudeteil zu entziehen. In diesem Zusammenhang dürfte es zu dem Messerangriff gekommen sein.
Der Angeschuldigte gibt an, aufgrund des Sturzes keine Erinnerung mehr über das angeklagte Tatgeschehen zu haben. Der Angeschuldigte ist u.a. wegen eines Körperverletzungsdeliktes sowie mehreren Fällen von Beleidigungen und Bedrohungen u.a. gegen Personen der Exekutive und Judikative vorbestraft.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen als Schwurgerichtskammer wird im weiteren Verlauf über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.