Dolmetscher und Übersetzer

Dolmetscher und Übersetzer beherrschen mindestens zwei Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen miteinander verständigen können. Dolmetscher übersetzen mündlich, Übersetzer tun dies schriftlich. Die Gerichtssprache ist deutsch. Wird vor Gericht unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

Die Entschädigung für Dolmetscher und Übersetzer richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dolmetscher und Übersetzer erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die in der Regel nach Stunden bemessen wird. Daneben können Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragt werden.

Zur Sprachübertragung für gerichtliche Angelegenheiten können Dolmetscher und Übersetzer öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn sie die erforderliche Sachkunde und persönliche Eignung dafür besitzen. Diese Voraussetzungen werden von der Verwaltung des Landgerichts geprüft. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten des Landgerichts gestellt werden muss.

Verzeichnis der Dolmetscher

Seit Jahresbeginn 2010 existiert die bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD):

 Link öffnet neues Fenster  Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Staatliche Prüfung

Informationen über die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher erhalten Sie bei den

Link öffnet neues Fenster   Regierungspräsidien Baden-Württemberg

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