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Organisation und Aufbau der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Waldshut-Tiengen und den Amtsgerichten Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen, Schopfheim, Schönau und St. Blasien wahr.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über den gesamten Landkreis Waldshut und einen Teil des Landkreises Lörrach (das Wiesental von Maulburg bis zum Notschrei/Todtnau sowie das kleine Wiesental). Die örtliche Zuständigkeit beginnt somit im Nordwesten kurz vor Freiburg und endet im Südosten erst bei Schaffhausen. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ist demnach für ein Gebiet mit einer außergewöhnlich großen Ausdehnung und ca. 215.000 Einwohnern zuständig. Charakteristisch ist die lange Außengrenze zur Schweiz.   

Innerhalb der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen bestehen 2 Ermittlungsabteilungen und eine Vollstreckungsabteilung, deren Aufgaben dem Geschäftsverteilungsplan entnommen werden können.

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