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Geschäftsverteilung und Organisation der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
Der Ermittlungsabteilung I
obliegt die Sachbearbeitung der allgemeinen Strafsachen mit Tatort im Amtsgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen (westlicher Teil), im Amtsgerichtsbezirk Bad Säckingen, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipostens Bonndorf, der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, der Wirtschaftsstrafsachen, sowie der Straftaten Jugendlicher (bis 17 Jahre) und Heranwachsender (bis 20 Jahre).
Der Ermittlungsabteilung II
obliegt die Sachbearbeitung der allgemeinen Strafsachen mit Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Waldshut-Tiengen (östlicher Teil), Bad Säckingen, Schopfheim, Schönau und St. Blasien, der Umweltstrafsachen, der Sexualstraftaten, der Straßenverkehrsdelikte, der Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz, der Unterhaltspflichtverletzungen, der Verfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften, der Geldfälschungsdelikte, der Verfahren wegen unerlaubtem Glücksspiel, der Brandsachen, der Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter Prostitution sowie der Verstöße gegen das Waffengesetz und sonstige strafrechtliche Nebengesetze.
Der Vollstreckungsabteilung
obliegt die Vollstreckung von Freiheitsstrafen, von Jugendstrafen der aus dem Jugendstrafvollzug herausgenommenen Straftäter , Geldstrafen, Vermögensstrafen, Einziehungen, Verfallerklärungen, Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Geldbußen, Ordnungsmittel und Erzwingungshaft. Auch Gnadenverfahren werden hier bearbeitet.