Kurzbeschreibung: Anklageerhebung im Vermissten-Fall aus Rickenbach wegen Totschlags
Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat nach Abschluss der Ermittlungen nunmehr Anklage zum Landgericht Waldshut-Tiengen wegen des Vorwurfs des Totschlags nach § 212 StGB erhoben. Konkret wird dem 58 Jahren alten, aus Deutschland stammenden Angeschuldigten zur Last gelegt, in den Abendstunden des 23.12.2023 einen 38-jährigen tunesischen Staatsangehörigen in einer Unterkunft in der Gemeinde Rickenbach erschossen zu haben. Der Geschädigte verstarb aufgrund einer Kopfschussverletzung am Tatort. Aufgrund der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Angeschuldigte erstmals am Abend des 23.12.2023 auf den Geschädigten traf, wobei es zu verbalen Beleidigungen des Geschädigten gegen den Angeschuldigten und dessen Familienangehörige gekommen sein soll. Im weiteren Verlauf des Abends habe der Angeschuldigte den späteren Geschädigten in dessen Unterkunft mit einer Schusswaffe aufgesucht. In diesem Zusammenhang soll der Geschädigte weitere Beleidigungen und möglicherweise eine Bedrohung geäußert haben. Am nächsten Tag soll der Angeschuldigte den Leichnam aus der Wohnung verbracht und in einem Waldstück abgelegt haben. Die Leiche habe er ein paar Tage später in einer Kleingartenanlage mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, in Maschendrahtzaun eingewickelt und sodann an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen. Teile der Leiche wurden am 06.04.2024 im Bereich Breisach (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) im Rahmen eines privaten Tauchgangs aufgefunden. Der Fund und das Ergebnis der anschließenden rechtsmedizinischen Obduktionen führten zur Gründung der 60 Personen starken Sonderkommission „Rhenus“, die im Anschluss umfangreiche und aufwendige Ermittlungstätigkeiten durchführte. Am Abend des 25.04.2024 stellte sich der Angeschuldigte der Polizei und räumte die Tötung des seit dem 23.12.2023 vermissten Geschädigten ein, was zu seiner vorläufigen Festnahme und dem Erlass eines Untersuchungshaftbefehls durch das zuständige Amtsgericht am 26.04.2024 mit Verbringung in eine örtliche Justizvollzuganstalt führte. Die anschließenden Ermittlungen in Form von kriminaltechnischen, rechtsmedizinischen und digitalforensischen Untersuchungen konnten den dringenden Tatverdacht bestätigen. Der Angeschuldigte ließ sich umfassend zur Sache ein und macht geltend, er habe eine vom Geschädigten ausgehende Gefahrenlage wahrgenommen und aufgrund einer angenommenen Bedrohungssituation auf diesen geschossen. Der Angeschuldigte ist bisher nicht vorbestraft. Der Geschädigte ist wiederholt strafrechtlich mit Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten und hat auch Haftstrafen verbüßt. Das Landgericht Waldshut-Tiengen - Schwurgericht - hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Kurzbeschreibung: Verdacht des versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil eines Polizeibeamten – Anklageerhebung
Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat nach Abschluss der Ermittlungen nunmehr Anklage zum Landgericht Waldshut-Tiengen u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags erhoben.
Konkret wird dem 28-jährigen Angeschuldigten zur Last gelegt, am 21.03.2024 gegen 09:00 Uhr in einer westlichen Nachbargemeinde der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen auf der rückwärtigen Terrasse eines Wohngebäudes einen Polizeibeamten einer Spezialeinheit mit einem 9 cm langen Messer im Gesichts-/ Halsbereich angegriffen zu haben, wobei der Angeschuldigte eine tödliche Verletzung des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Geschädigte habe trotz getragener Schutzausrüstung aufgrund des Angriffs Schnittverletzungen im Gesichts- und Schulterbereich erlitten.
Trotz dieser Verletzung sei es dem Beamten gelungen, sich gegen den Angriff zur Wehr zu setzen. Im Rahmen der Abwehr sei der Angeschuldigte durch ein Glaselement mehrere Meter in die Tiefe gestürzt und habe sich dabei Verletzungen im Kopf- und Rückenbereich zugezogen.
Die Einsatzkräfte der Polizei waren zur Vollstreckung eines wieder in Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehls gegen den Angeschuldigten in einem anderen Strafverfahren vor Ort. Nach den durchgeführten Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Angeschuldigte beabsichtigte, sich der Festnahme durch Flucht über den rückwärtigen Gebäudeteil zu entziehen. In diesem Zusammenhang dürfte es zu dem Messerangriff gekommen sein.
Der Angeschuldigte gibt an, aufgrund des Sturzes keine Erinnerung mehr über das angeklagte Tatgeschehen zu haben. Der Angeschuldigte ist u.a. wegen eines Körperverletzungsdeliktes sowie mehreren Fällen von Beleidigungen und Bedrohungen u.a. gegen Personen der Exekutive und Judikative vorbestraft.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen als Schwurgerichtskammer wird im weiteren Verlauf über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.